Kündigung erhalten?
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Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten?

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrags angeboten?

In vielen Fällen stehen jetzt die Chancen für den Arbeitnehmer besser, als zuerst gedacht wird. Denn oft sind Kündigungen unwirksam und entbehren einer rechtlichen Grundlage. Sie sind auch nicht verpflichtet, einen angebotenen Aufhebungsvertrag anzunehmen, selbst dann nicht, wenn Ihnen sonst mit Kündigung gedroht wird.

Wichtig ist aber, sich anwaltlich beraten zu lassen, denn regelmäßig kommt der Arbeitnehmer nur mit Hilfe einer professionellen arbeitsrechtlichen Beratung zu seinem Ziel, der Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

Auch, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen möchten, gibt es viel zu regeln: 

  • Vereinbarung einer möglichst hohen Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers bei Fortzahlung der Bezüge
  • Vereinbarung von „Sprinterklausel“ oder einer Prämie bei vorzeitiger Beendigung
  • Ausstellung eines bestmöglichen Arbeitszeugnisses
  • Auszahlung von Überstunden und Resturlaub
  • Vermeidung einer Sperre durch die Arbeitsagentur


Bitte:
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten und rufen Sie mich an:

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Rechtsanwalt Heiko Effelsberg, LL.M.

 
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